Anträge und Projekte der Hechinger Bunten Liste
Anfrage für die GR-Sitzung am 16.11.2023 Bezug: Radboxen am Bahnhof Hechingen
-
1. Wie funktioniert die Vermietung der Radboxen?
2. Wo sind Informationen zum Vermietungsverfahren aufgeführt?
3. Wie lang sind die Boxen vermietet: tage-, wochen-, monatsweise?
4. Minimale und maximale Mietdauer?
5. Wie steht es um die Auslastung? Anzahl der vermieteten Tage und der leerstehenden Tage im letzten halben Jahr.
6. Preisliste
7. Entscheidungskriterien bei mehreren Interessenten
8. Wie ist das Bezahlsystem
9. Sieht die Verwaltung Optimierungsmöglichkeiten?
Wir bitten um eine Beantwortung in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung
Fraktion der Hechinger Bunten Liste
Winfried Rullof
08.11.2020
Antworten Stadtverwaltung:
1. Die Vergabe der Fahrradboxen erfolgt auf schriftlichen Antrag. Verantwortlich ist der Ordnungsbereich innerhalb des Sachgebiets 2 – Bürgerdienste. Zuständiger Sachbearbeiter ist Herr Jonas Reiber. E-Mail:
2. Eine Informationstafel ist bei den Fahrradboxen am Bahnhof angebracht. Hier findet man die relevanten Informationen rund um die Vermietung. Online werden die Informationen zeitnah noch auf städtischer Homepage hinterlegt.
3. Die Boxen werden in der Regel für 6 Monate vermietet. Sind Boxen frei, können diese jedoch auch Monatsweise vermietet werden. Der monatlich zu entrichtende Mietbetrag bleibt dabei unverändert.
4. Die Boxen werden für eine Maximaldauer von 6 Monaten vermietet. Die Überlassung der Fahrradbox kann unabhängig von der Warteliste einmalig um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn dies spätestens vier Wochen vor Ablauf der Frist schriftlich beantragt wird. Ein Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht.
5. Derzeit sind alle Boxen vermietet. Im ersten Halbjahr war eine der fünf vorhanden Boxen für vier Monate (März – Juni) nicht vergeben.
6. Seit 2023 bezahlt man bei Neuanmietung einer Box einen Monatsbeitrag von 10,00 €. Für 6 Monate folglich 60,00 €.
Für Schloss und Schlüssel erhebt die Stadt Hechingen bei Vertragsbeginn einen Pfandbetrag in Höhe von 100,00 €, welcher bei Beendigung des Mietverhältnisses und nach Rückgabe des Schlüssels erstattet wird. Im Falle des Schlüsselverlusts verbleibt die Kaution bei der Stadt Hechingen als Kostenersatz für den Austausch des Schlosses.
Bei Mietbeginn in der Zeit vom 1. – 14 eines Monats wird der Mietpreis in voller Höhe berechnet, beginnt das Mietverhältnis ab dem 15. eines Monats, berechnet die Stadt Hechingen dem Mieter/in die Hälfte des Monatsmietpreises
Zu beachten ist, dass die Leistung derzeit nach übereinstimmender Rechtsauffassung der Vertragspartner nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Sollte die Leistung zu einem anderen Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig sein bzw. als umsatzsteuerpflichtig behandelt werden, vereinbaren die Vertragspartner mit Abschluss des Mietvertrags automatisch, dass sich das o.g. Entgelt für die Leistung ab diesem Zeitpunkt um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer erhöht
7. Bei erhöhtem Bedarf an Dauerabstellmöglichkeiten für Fahrräder sind neben der Reihenfolge der Anträge der persönliche Bedarf sowie die Nutzungshäufigkeit entscheidend. Bei mehreren Interessenten wird zur Entscheidungsfindung ggf. ein Nachweis verlangt, dass der/die potenzielle Nutzer/in regelmäßig vom Bahnhof aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendelt.
8. Es erfolgt eine Rechnungsstellung über den Gesamtmietbetrag durch den Ordnungsbereich zu Beginn der Vermietung. Die Kautionsstellung erfolgt separat.
9. Bei der Bewerbung der Boxen wird die Anregung aufgenommen, diese noch digital kenntlich zu machen. Eine notwendige Preisanpassung wurden bereits im Laufe des Jahres 2023 vorgenommen (zuvor 8,00 € monatlich). Es wird darauf geachtet, dass die Boxen an Bürgerinnen und Bürger vermietet werden, die einen tatsächlichen Bedarf nachweisen und regelmäßig die öffentliche Infrastruktur des ÖPNV am Bahnhof nutzen. Es wird daher kein akuter Optimierungsbedarf über eine bessere digitale Sichtbarkeit des Angebots hinaus gesehen.
09.11.2023