Anträge Haushalt 2024
1. Kita-Neubau Stetten
Für den Haushalt 2024 wurde die Planungsrate von 250.00 € für den Kita-Neubau in Stetten gestrichen.
Wir beantragen einen Teil der ursprünglich vorgesehenen Planungsrate von 250.000 € beizubehalten, um vor dem eigentlichen Planungsbeginn Kita-Neubau ein städtebauliches Konzept des Bereichs Turn- und Festhalle und Kita-Neubau in Stetten zu erstellen. Die Realisierung von Kita-Neubau hat zeitlich Priorität. Der Neubau der Turn- und Festhalle erfolgt später.
Begründung:
Die Planung des Kita-Neubaus bei der Turn- und Festhalle sehen wir in einem größeren Zusammenhang. Nämlich im Kontext des erforderlichen Neubaus der Turn- und Festhalle in den kommenden Jahren. Die bestehende Turn- und Festhalle ist in die Jahre gekommen, marode und in der Unterhaltung kostenintensiv. Dazu zählen eine störanfällige, veraltete Heizung, die gefährdete Flachdachdichtigkeit und Statik (Gefahr des Dacheinsturzes bei großer Schneelast), der Sanierungsbedarf der Außenhaut und des Parkraums direkt vor der Halle. Die Stettener Halle ist bis an die Grenzen ausgelastet. Die Anfragen von Vereinen und Schulen bezüglich Sport-, Gesundheitsangeboten und Feiern sind stark gestiegen.
Wir sollten jetzt die Chance nutzen und ein städtebauliches Konzept an diesem exponierten Platz entwickeln, damit der Kita-Neubau sowohl mit der jetzigen Turn- und Festhalle als auch mit einem späteren Neubau bestmöglich harmoniert und Synergien genutzt werden können. Dadurch reduzieren sich die Gesamtkosten, auch wenn der Neubau der Kita früher und der Neubau der Turn- und Festhalle zeitlich deutlich später erfolgt. Synergieeffekte können z.B. durch einen Wärmeplan, gemeinsame Gebäudetechnik, ein gemeinsames Hausmeistermanagement, Parkraum- und Wegekonzept erzielt werden. Der geplante Fuß und Radweg vom Neubaugebiet Hilb zum neuen „Gemeinschaftszentrum“ gehört ebenso dazu.
Allgemein bekannt ist, dass diese Turn- und Festhalle in einem dem Gebäudealter (70er Jahre) entsprechenden Zustand ist. Die Anlagentechnik weist regelmäßig Störungen auf, insbesondere die Heizung, Lüftung und deren Steuerungstechnik. Es sind bereits wesentliche Überprüfungen beauftragt. Tragwerk und Dachabdichtung sind in einem altersentsprechenden Zustand. Auch hier sind Überprüfungen bereits veranlasst und dafür notwendige Mittel im Haushaltsplan abgebildet. Ob dabei auch gravierende Mängel und Einsturzgefahren zutage kommen werden, lässt sich weder vorher sagen noch ausschließen. Die Sachverhalte sind Nutzervertretern, Ortschaftsverwaltung und Hausmeistern in wesentlichen Zügen bekannt, da diese bei Inaugenscheinnahmen vor Ort regelmäßig anwesend bzw. von Störungen betroffen sind.
[FB3, Hochbau]
Die Planungsrate für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Stetten wurde verwaltungsseitig verschoben, da sowohl die Planungsrate, als auch ein anschließender Bau finanziell kurz- und mittelfristig nicht darstellbar sind.
Ein Neubau einer Kindertageseinrichtung oder einer Turn- und Festhalle kann planerisch nur angegangen werden, sofern diese absehbar finanzierbar sind.
[FB1, Kämmerei]
2. Barrierefreie Toilette im Starzelpark
Ist der Bau der barrierefreien Toilette im Starzelpark für 2024 eingeplant? Falls nicht, beantragen wir nochmals die zeitnahe Realisierung auch mithilfe von Spenden- und Sponsorengeldern.
Begründung:
Bei den Beratungen zum Haushaltsplan 2023 wurde von der Verwaltung zugesagt, dass der Bau der barrierefreien Toilette im Starzelpark keineswegs gestrichen, sondern zeitnah geplant ist. Dieses Projekt darf nicht in Vergessenheit geraten. Der Schaukelwanderweg ist mittlerweile ein Anziehungspunkt für Besucher auch weit über Hechingen hinaus und gut besucht. Der Schaukelwanderweg wurde erfreulicherweise durch eine Rollstuhlschaukel ergänzt. Allerdings besteht in zumutbarer Umgebung dieser Schaukel für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer keine Möglichkeit, eine Toilette zu benutzen. Dieser Mangel sollte schnellstmöglich behoben werden.
Die Beschaffung einer barrierefreien Toilette wurde urspr. für das Jahr 2023 angedacht. Jedoch wurde von Seiten des Fachbereichs 2, Tourismus empfohlen, diese Maßnahme erst in 2024 umzusetzen. Gründe hierfür waren u.a. die langen Lieferzeiten, sowie die fehlenden Kapazitäten für Projekte im SG T/K/HZLM in 2023 (siehe Haushaltsberatung/-anträge 2023).
Die Beschaffung und Installation einer barrierefreien Toilette wurde für den Haushaltsplan 2024 mit rd. 30.000 € angemeldet. Verwaltungsseitig wurde die Maßnahme aufgrund der finanziellen Lage gestrichen. Nach aktueller erneuter Prüfung durch das SG T/K/HZLM ergab sich außerdem, dass u.a. aufgrund der Arbeiten zur Installation der Anlage (Wasser- und Stromversorgung, Fundament) die Gesamtkosten bei rund 70.000 € - 80.000 € liegen würden.
Die Maßnahme kann umgesetzt werden, sofern sie absehbar finanzierbar ist. [FB1, Kämmerei]
3. Innerstädtische Brachen – Maßnahmen in 2024
Welche Maßnahmen plant die Stadt um die innerstädtischen Brachen (insbesondere Firstareal, Avionagelände, Marktplatz 2) entsprechend der städtebaulichen Planung in die Entwicklung zu bringen?
Sind dafür Haushaltsmittel eingeplant? In welcher Höhe?
Sieht die Stadtverwaltung eine Möglichkeit, durch stärkeren Ressourceneinsatz schneller eine Lösung zu entwickeln?
Begründung:
Während beim First- und Avionaareal der Investor bereits zurückgetreten ist und der Kauf rückabgewickelt wird, muss bei Marktplatz 2 die Rückabwicklung vermutlich noch juristisch durchgesetzt werden. Alle drei Brachen haben eine zentrale Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung, die Aufwertung und Neubelebung der Altstadt. Zudem benötigen wir auch den dort geplanten innerstädtischen Wohnraum. Dass dort trotz der bisherigen Anstrengungen nichts vorangeht, ist mehr als ärgerlich.
Wir plädieren deswegen dafür trotz knapper Haushaltsmittel erfolgsversprechende Maßnahmen unbedingt in Angriff zu nehmen.
5.02.24
Der Antrag bezieht sich sicherlich u.a. auf die Brache „Marktplatz 3“; es liegt hier wohl ein Schreibfehler vor.
Aktuell liegen sowohl die finanziellen, als auch die personellen Ressourcen vor und werden auch genutzt, um diese Themen anzugehen.
Konkret wird den Marktplatz 3 betreffend intensiv an einer rechtlichen Aufarbeitung gearbeitet, um hier wieder in städtisches Eigentum zu kommen. Das Firstareal betreffend finden Anfang März Sondierungsgespräche mit möglichen Interessenten statt. Auch hinsichtlich des Avionageländes ist die Verwaltung mit den bereits bekannten Mechanismen dran, das Gelände wieder in den Verkauf zu bringen, was derzeit weniger eine Frage von vorhandenen Ressourcen ist, sondern eher eine Frage der Marktlage. [FB1, Kämmerei]